Allgemeine Infos

Datenschutzerklärung:

Die Datenschutzerklärung zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) befindet sich unter
> Organisatorisches > Datenschutz
 


Bis zum 20. Januar jeden Jahres müssen die Fangkarten, unbedingt mit dem ausgefüllten Jahresfang, in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Bei nicht pünktlicher Abgabe ist eine Versäumnisgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu entrichten.

 


 

Für alle Angelgewässer des Sportfischervereins Helmstedt und Umgebung e.V. gilt vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2025 ein befristetes Entnahmeverbot für Rotaugen (Plötzen) und Rotfedern ab 20 cm Länge.


 

Die Fahrausweise für die Gewässer Anna Süd, Caroline und Saalsdorf erhalten Sie in der Geschäftsstelle. Der Ausweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen!  Die Parkplätze sind unbedingt zu benutzen. Jedes Parken abseits der Parkplätze hat den Entzug des Fahrausweises zur Folge. Die Zufahrt zum Gewässer Saalsdorf ist ausschließlich nur über unseren vom SFV zugelassenen Hauptweg zum Parkplatz zu nutzen! Die anderen Wege dürfen nicht befahren werden.

 

Sollten Mitglieder mit einem Fahrzeug mit Anhängerkupplung dem Verein zur Verfügung stehen, dieses bitte in der Geschäftsstelle oder per E-Mail melden.


 

Um zukünftig etwaige Retouren des Briefverkehrs, welche sehr kostenintensiv sind, zu vermeiden, bitten wir alle Mitglieder ihre aktuelle Adresse (z.B. nach Umzug) inklusive Telefonnummer in Schriftform in der Geschäftsstelle abzugeben oder per E-Mail info@sfv-helmstedt.de dem Verein zukommen zu lassen.